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28. Mai 2024
Vergleichswebsite für Zahlungskonten

Mit Rundschreiben vom 25. April 2024 hat der BVR zuletzt über die Umsetzung der angepassten neuen Vorgaben zur ZKG-Vergleichswebsite nach den §§ 16 bis 19 ZKG neuer Fassung bis zum 30. September 2024 informiert.

Die Meldung der Daten für die Vergleichswebsite hat künftig an die BaFin über das Hochladen von XML-Dateien zu erfolgen. Die zu meldenden Daten haben sich dabei im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben deutlich erhöht.

In dem bisher zu nutzendem Formular 134 450 „Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite“ (Einstellung des Formulars zu September 2024) waren folgende Angaben zu tätigen:

  • Name des Zahlungsdienstleisters
  • Kontobezeichnungen
  • Datum
  • Angaben zum Filialnetz (Filialen [Anzahl der inländischen Zweigstellen] _____ / Postleitzahl(en) der inländischen Zweigstellen)
  • Angaben zum Geldautomatennetz.

Die neue Regelung in § 2 Abs. 1 VglWebMV sieht vor, dass für jedes von einem Zahlungsdienstleister für Verbraucher angebotene Zahlungskonto neben Stammdaten (Namen des Zahlungsdienstleisters; weitere Bezeichnung des Zahlungsdienstleisters oder der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters, unter der er das Zahlungskonto anbietet; Internetadresse des Zahlungsdienstleisters; Kontaktmöglichkeit für eine Verbrauchermeldung an den Zahlungsdienstleister; Produktbezeichnung des Zahlungskontos; Datum der Meldung) 27 Vergleichskriterien zu melden sind.

Die DG Nexolution eG wird Anfang September 2024 eine umfassende Online-Lösung zur Erfassung, Verwaltung und Meldung Ihrer Daten für die Vergleichswebsite für Zahlungskonten anbieten. Unsere innovative Software ermöglicht es, alle künftig umfangreichen Vergleichskriterien für Ihre Zahlungskonten effizient und präzise zu erfassen und, sofern gewünscht, auch für Sie an die BaFin zu melden.

Anwender werden hierbei, wie aus der Anwendung zum Preis- und Leistungsverzeichnis oder der Entgeltinformation bekannt, durch die Datenerfassung geleitet.  Eine Datenübernahme, wie sie bei der Entgeltinformation besteht, wird es ermöglichen, Einträge zu kopieren. Die erfolgte Datenübernahme ist sodann auf Abweichungen des jeweiligen Zahlungskontos zu prüfen und anzupassen.

Eine direkte Übermittlung der Meldung aus der Anwendung der DG Nexolution eG an die BaFin ist als zentrale Funktion ebenfalls vorgesehen. Hierzu wird eine entsprechende Bevollmächtigung der DG Nexolution eG gegenüber der BaFin durch die Bank erforderlich werden. Die Bank erhält über die getätigte Meldung ein Protokoll, aus dem sich Zeitpunkt und Inhalt der gemeldeten Daten ergeben.

Sofern die Bank die Meldung in eigener Verantwortung vornehmen möchte, können die Daten über die Online-Lösung der DG Nexolution eG digital vorbereitet und heruntergeladen werden. Im Anschluss erfolgt die selbstständige Übermittlung an die BaFin durch die Bank.

Falls Sie Interesse an unserem Dienstleistungsangebot haben, erreichen Sie uns wie folgt: fachberatungm1@dg-nexolution.de

Detailfragen zu unserer künftigen Anwendung können wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt beantworten. Gerne nehmen wir Sie auf unserer Interessentenliste auf und kommen auf Sie zu, sobald die Ausgestaltung der Anwendung in den finalen Zügen liegt. Daneben planen wir eine weitere Information über diesen Kanal im Juli 2024.

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