Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt Jan Holthaus ist Vorstand beim DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Er bearbeitet vorwiegend Themen aus dem Bereich des Genossenschafts- und des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Insolvenzrechts. Er ist Co-Kommentator des Kommentars zum Genossenschaftsgesetz „Lang/Weidmüller“ und Autor weiterer Fachartikel sowie Referent bei der Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG).