Ralf Eckhard Röttger war bis zu seinem Ruhestand beim Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband e. V. (RWGV) in der Rechtsabteilung als Verbandsjurist tätig. Zu seinen Hauptaufgaben zählte die Beratung von Mitgliedsbanken auf dem Gebiet des Kreditrechts und des Kreditsicherungsrechts.
Außerdem war er zeitweise als Dozent an der vom RWGV betriebenen Akademie Rheinischer Genossenschaften tätig und lehrte dort die zuvor genannten Themenbereiche. Darüber hinaus hat er Aufsätze zum Kreditsicherungsrecht im Rheinischen Genossenschaftsblatt (jetzt Genossenschaftsblatt für Rheinland und Westfalen) sowie Kurzkommentare in der Zeitschrift „Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht“ (EWiR) veröffentlicht.