Amtliche Vordrucke für die Zwangsvollstreckung
21. Oktober 2025
Amtliche Vordrucke für die Zwangsvollstreckung

Die bislang unter der Artikelnummer 346 780 ff. angebotenen amtlichen Vordrucke für die Zwangsvollstreckung werden auf Grundlage eines Beschlusses der Formulargremien ab Version 5.00.00 nicht mehr im elektronischen Formularwesen bereitgestellt. Ab Ende August 2025 stehen diese Vordrucke somit nicht mehr am Bankarbeitsplatz zur Verfügung.

Von dieser Entscheidung sind folgende amtliche Vordrucke im Bereich der Zwangsvollstreckung betroffen:

  • 346 780 Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
  • 346 781 Aufstellung von Forderungen für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
  • 346 790 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
  • 346 791 Entwurf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
  • 346 800 Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • 346 801 Entwurf eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • 346 802 Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, für den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Hintergrund der Entscheidung: Seit der Einführung der amtlichen Vordrucke im Jahr 2022 wurde deren Gestaltung mehrfach angepasst. Da diese Vordrucke von den Nutzern nicht verändert werden dürfen und sich ihre Struktur von der des elektronischen Formularwesens unterscheidet, verursacht jede Änderung einen erheblichen Aufwand, wobei Abweichungen nicht vollständig auszuschließen sind. Zudem kann mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden, dass bei dem derzeit vorgegebenen Format der amtlichen Vorlagen die Rechenzentrale sowohl die Datenversorgung aus dem Bankdatenbestand als auch die elektronische Lesbarkeit sicherstellen kann. Hinzu kommt, dass die meisten Banken bereits spezielle Softwarelösungen nutzen, in die die amtlichen Vordrucke integriert sind. Nach Abwägung von Aufwand und Kosten gegenüber dem praktischen Nutzen haben sich die Formulargremien daher gegen eine weitere Bereitstellung im elektronischen Formularwesen entschieden. Angesichts der geringen Abrufzahlen und der Tatsache, dass die Vordrucke kostenfrei und leicht zugänglich über die Website des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) verfügbar sind, wurde die Einstellung beschlossen. Hinweis zur weiteren Nutzung: Die amtlichen Vordrucke werden durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Die jeweils aktuelle Version finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz unter: www.bmjv.de → Service → Formulare und Muster → Formulare für die Zwangsvollstreckung Dort können Sie die Vordrucke als PDF-Dateien herunterladen.

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