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21. August 2025
Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlerverordnung

Informationen zur Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlerverordnung

Die Anforderungen der Insurance Distribution Directive (kurz IDD: seit Oktober 2018) verpflichtet Banken, beim Vertrieb von Versicherungsprodukten eine Erstinformation bereitzustellen.

Mit der Ausbringung der neuen Version des Vordrucks 722800 „Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlerverordnung“, (Auflage 04.25), ist die Umstellung auf technische Barrierefreiheit erfolgt.
Die Bearbeitung erfolgt unter https://shop.genobuy.de im Artikel 722800.

 

Hier finden Sie die Anleitung:

 

Für fachliche und rechtliche Fragen steht Ihnen bei der R+V der Gruppenbriefkasten G_Digitalvertrieb-Banken@ruv.de zur Verfügung.

Für technische Fragen zur Online-Anwendung und zur Formulargestaltung steht Ihnen unsere Hotline unter +49 611 5066 5048 oder + 49 611 5066 5039 oder per E-Mail unter fachberatungm1@dg-nexolution.de gerne zur Verfügung.

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