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22. Juli 2024
Vergleichswebsite für Zahlungskonten – weitergehende Informationen zum neuen Dienstleistungsangebot

Im Mai 2024 haben wir Sie letztmals zum Thema ZKG-Vergleichswebsite und unserer neuen Dienstleistung informiert.

Zwischenzeitlich sind wir mit der Umsetzung vorangeschritten und können Ihnen nun weiterführende Informationen geben.

Unsere Dienstleistung wird sich wie folgt darstellen:

Basispaket Art. 134601:

  • Zurverfügungstellung des Produktmoduls „Vergleichskriterien“ der DG Nexolution, mit dem die für die Vergleichswebsite zu meldenden Vergleichskriterien (Angaben zu Zahlungskonten) entsprechend der Vorgaben der VglWebMV eingegeben, gepflegt und gespeichert werden können.
  • Download der Daten im XML-Format für eine eigenständige Meldung bei der BaFin, sowie als PDF mit den erfolgten Eintragungen für die eigene Ablage.

Einrichtungsgebühr bei Abschluss des Abonnements: 250,00 € netto einmalig
zzgl. laufende Pauschale: 39,00 € netto monatlich
zzgl. Update-Kosten: nach Aufwand, wenn sich etwas am Produkt ändert

Premiumpaket Art. 134600:

  • Die im Basispaket beschriebenen Leistungen.
  • Meldung und Aktualisierung der eingepflegten Vergleichsdaten an BaFin durch DG Nexolution als Drittmelder für die Bank nach aktiver Auslösung der Meldung durch die Bank.
  • Protokoll der an die BaFin gemeldeten Daten.

Einrichtungsgebühr bei Abschluss des Abonnements: 350,00 € netto einmalig
zzgl. laufende Pauschale: 69,00 € netto monatlich
zzgl. Update-Kosten: nach Aufwand, wenn sich etwas am Produkt ändert

Egal ob Eigenmelder oder Meldung über DG Nexolution – registrieren Sie sich als Institut bei der BaFin für die Einmeldung im Vergleichsportal (MVP-Portal). Selbst wenn wir die Meldung für eine Bank vornehmen, sollte sie im Sinne des Auslagerungsmanagements stets handlungsfähig bleiben und die Meldung selbst vornehmen können.

Bei Bestellung des Produktes benötigen wir einen unterschriebenen Vertrag von Ihnen. Diesen werden wir in Kürze in der Infobox in GenoBuy zum Download zur Verfügung stellen.  Sobald die Produkte freigeschaltet sind, werden wir eine Information veröffentlichen.

Sofern DG Nexolution mit der Meldung beauftragt wird, benötigen wir zusätzlich zum Vertrag eine entsprechende Vollmacht von dem jeweiligen Institut. Erst mit Vorlage der Vollmacht kann DG Nexolution die Meldung für das einzelne Institut bei der BaFin beantragen und eine Freischaltung erhalten. Dies dauert erfahrungsgemäß einige Zeit. Daher sollte uns bei entsprechendem Interesse frühzeitig eine Vollmacht ausgestellt werden. Ein Vollmachtsformular werden wir ebenfalls in Kürze in der Produktinfo veröffentlichen und Sie informieren.

In diesem Link finden Sie die künftig zu meldenden 27 Vergleichskriterien. Nutzen Sie diese, um bereits heute die Daten für die einzelnen Positionen Ihrer Zahlungskonten zusammen zu tragen.

Ein Beispiel für die Optik der Eingabemaske haben wir exemplarisch beigefügt, um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln.

Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, die beiden Dienstleistungsangebote fertigzustellen. Sobald sie verfügbar sind, werden wir sie zur Bestellung in GenoBuy freischalten.

Gerne nehmen wir Sie auf unsere Interessentenliste auf und informieren Sie, sobald die Produkte freigeschaltet sind und teilen Ihnen das weitere Vorgehen mit.

Falls Sie Interesse an unserem Dienstleistungsangebot haben, erreichen Sie uns wie folgt: fachberatungm1@dg-nexolution.de

 

Muster PDF-Datei der Eingabemaske

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