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Wer gemeinsame Ziele verfolgt und sich eine flexible Unternehmensform wünscht, kann eine Genossenschaft gründen. Doch wie läuft die Gründung ab?
Eine Genossenschaft ist eine besondere Rechtsform. Mindestens drei Personen schließen sich freiwillig zusammen, um gemeinsam mehr zu erreichen. So sollen sie wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördern.
Die fünf Schritte zur Gründung einer Genossenschaft
Geschäftsidee und Planung
Am Anfang steht eine klare Idee: Was will die Genossenschaft erreichen? Ein detaillierter Geschäftsplan hilft, das Ziel zu beschreiben und Vertrauen zu schaffen. Der Plan zeigt, wie die Genossenschaft arbeiten und Geld verdienen will.
Gründungsversammlung
Die Gründungsmitglieder treffen sich zur Gründungsversammlung. Dort wird die Satzung beschlossen und unterschrieben. Außerdem werden wichtige Organe wie Vorstand und Aufsichtsrat gewählt.
Ein Jahr, viele Perspektiven: Unsere Themenseite
Sie wollen mehr zur Gründung Ihrer persönlichen Genossenschaft erfahren? Das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025 nehmen wir zum Anlass, die Vielfalt des genossenschaftlichen Engagements zu zeigen. Auf unserer Themenseite finden Sie ausgewählte Fachpublikationen, digitale Nachschlagewerke und praxisnahe Leitfäden.
Satzung erstellen
Die Satzung ist das zentrale Regelwerk einer Genossenschaft. Sie legt fest, wie die Genossenschaft intern funktioniert – also ihre „Verfassung“. Die Inhalte richten sich nach dem jeweiligen Geschäftszweck und lassen sich individuell ausgestalten.
Bestimmte Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben: Dazu zählen der Name (Firma), der Sitz sowie der Zweck der Genossenschaft. Auch die Abläufe der Generalversammlung und die Form von Bekanntmachungen müssen geregelt werden.
Weiterhin regelt die Satzung die Höhe der Geschäftsanteile, die alle Mitglieder einzahlen müssen, sowie die Verpflichtung zur Einzahlung. Zudem schreibt das Gesetz eine Rücklage vor, um mögliche Bilanzverluste ausgleichen zu können.
Mitgliedschaft im Prüfungsverband
Jede Genossenschaft muss einem genossenschaftlichen Prüfungsverband beitreten. Dieser prüft die Gründung und gibt eine Stellungnahme ab, bevor die Genossenschaft ins Register eingetragen wird.
Dabei geht es vor allem um die Frage: Gefährdet die finanzielle Situation der Genossenschaft die Interessen der Mitglieder oder Gläubiger?
Eintragung ins Genossenschaftsregister
Nach dem die Gründung geprüft wurde, wird die Genossenschaft beim Registergericht angemeldet. Dafür sind die notwendigen Unterlagen einzureichen. Erst mit der Eintragung ist die Genossenschaft offiziell gegründet.